Die Geschichte Buchenbergs

Aus der älteren Geschichte Buchenbergs.

von Walter Zarges

 

1305: Hysford von Buchmar, Lehnsmann der Herrn von Itter im heutigen Buchenberg.

 

Buchenberg, oder Buchmar und Buchmer, wie es bis ins 16. Jahrhundert ausschließlich genannt wurde, feiert im Jahre 2005 sein nachweisbar 700jähriges Bestehen. Die Berechtigung dazu liefert eine ittersche Urkunde, die auf den zweiten Pfingsttag (7. Juni) des Jahres 1305 datiert ist.

Diese Urkunde ist nach dem Original beschrieben von Johann Adam Kopp in seinem Buch „Kurze historische Nachricht von den Herrn zu Itter, einem uralten adeligen Hause in Hessen,“ (Seiten 66 und 215) gedruckt in Marburg 1751.

Der Text der lateinischen Urkunde lautet in deutsch etwa so: „Ich, Hysfordus von Bochmare, bekenne vor den gegenwärtigen Zeugen, dass ich mit dem Einverständnis meiner Verwandten auf alles Recht verzichte, was ich habe oder haben könnte an Gütern, gelegen in Bochmar, in Opoldeshausen, in Rockeshausen und in Hademannshausen mit allen Zubehörungen dieser Güter an Feld und Wald, nämlich Güter, die ich von dem Edlen Heinrich als lehen angenommen hatte und besaß, und auch Güter in vorgenannten Orten, welche ich (ebenfalls) von dem Edelherrn Heinrich von Itter als Lehen angenommen hatte und mir verpfändet waren für 40 Mark Corbacher Denare“ (Anm.: eine Silbermünze).

Zeugen der Lehensablösung, die offenbar im Rathaus der Korbacher Neustadt stattfand, waren: Die Ritter Johann von Osterhausen, Johann von Ren, Johann von Vasbeck und Folkmar von Reckeringhausen. Den Vorsitz hatte wohl der Richter Abraham neben erstem Stadtrat Berthold von Langen und weiteren elf namentlich genannten Ratsherrn der Neustadt Korbach.

Weil Hysford kein eigenes Siegel besaß, bat er die Ratsherrn das Siegel der Neustadt Korbach für die Zeugenschaft der Anwesenden der Urkunde anzuheften.

Abgehandelt am zweiten Pfingstsonntag im Jahre des Herrn 1305 (Anno Domini M.CCC. quinto.“) Der Ort der Handlung ist nicht bekannt.

Soweit die Urkunde von 1305. Sie ist das erste sichere Zeugnis der Existenz Buchenbergs, bzw. Buchmars, sieht man einmal ab von einer hainaer Urkunde von 1293, in der ein Konrad von Buchmar als Zeuge genannt ist. (Beschrieben bei Kopp, Beilage Nr. 38 und bei Eckar Franz, Hainaer Urkunden, Band 1, Nr. 829 auf Seite 395). Mit dem Namen dieses Konrad von Buchmar wird der Ort seiner Herkunft genannt und damit auch indirekt der Ort Buchenberg (Buchmar) belegt. Konrad dürfte ein naher Verwandter Hysfords von Buchmar gewesen sein.

Wenn die Urkunde von 1305 auch nur wenig über Buchenberg (Buchmar) verrät, so birgt sie doch einige handfeste Aussagen. Wenn man die Tatsache hinterfragt, warum Buchenberg nur einmal und erst verhältnismäßig spät urkundlich genannt wird, so ergeben die daraus gewonnenen Erkenntnisse doch einige recht interessante Aufschlüsse.

Die früher und häufig genannten Dörfer an der Eder verdanken ihre Nennung ausschließlich Urkunden des Klosters Haina. Buchmar lag bei der Ausweitung der Grundherrschaft des Klosters Haina nicht im Zugriffbereich des Klosters. Es gehörte von alters her zur Herrschaft Itter. Es lag auch sicherlich nicht im Gericht Ossenbühl, einem alt mainzischen Gericht, mit dem die Itterherrn 1227 von den Grafen von Battenberg belehnt worden waren. Die Urkunde bezeugt auch, dass Buchenberg mit einigen Kleinsiedlungen in seiner Feldmark den Herrn von Itter gehörte und an örtlichen Adel verlehnt war, eben an diesen Hysford von Buchmar.

Das Lehnswesen war im Mittelalter eine Möglichkeit des bargeldlosen Verkehrs. Güter wurden in Pfand oder in Zahlung gegeben. Diesen Umständen verdankt Buchmar eine zweite urkundliche Nennung:

Aus dem Jahre 1343 ist ein Güterverzeichnis der reichen Kaufmannsfamilie Friling von Frankenberg überliefert. Darin ist ausgewiesen, dass die Brüder „Syffridus und Wernherus Fryling“ Eigengüter und Lehen in „Orkene, in Buchmar und Hershusin“ hatten und daraus den halben Zehnten, auch Schafskäse, Mohnsamen, Gänse, Hühner und Geld als Abgabe bekamen. Da Buchmar in der Aufzählung zwischen Orke und Herzhausen genannt ist, folgt daraus, dass mit Buchmar nur das spätere Buchenberg gemeint sein kann. (Quelle: ZHG BD. 79, 1968, S. 150)

 

 

Wüstungen und ein bronzezeitlicher Fund bei Buchenberg

 

Die in der Urkunde in Verbindung mit Buchmar genannten Orte Rockeshausen, Hademannshausen und Oppoldeshausen waren vermutlich Kleinsiedlungen oder auch nur Einzelhöfe. An Rockeshausen erinnert nur noch der bekannte Flurname. Es lag südlich von Buchenberg und östlich des Sasselbachs unweit der Gemarkungsgrenze nach Ederbringhausen zu.

Hademanns- oder Hedemannshausen war um 1960, als ich ältere Buchenberger danch fragte, nicht ganz unbekannt. Nach der Überlieferung soll es mit Rockeshausen ein Doppelhof gewesen sein. Dagegen war Oppoldeshausen gänzlich unbekannt. Es könnte zurückgehen auf das Rittergeschlecht der Oppolde von Waldeck, die nach Ausweis itterischer Urkunden mit dem Haus Itter eng verbunden waren.

An dieser Stelle muss auf einen frühgeschichtlichen Fund hingeweisen werden. Darüber berichtet die Buchenberger Schulchronik wie folgt: „Am 5.6.1943 war der Bauer Karl Freund mit seinem französischen Kriegsgefangenen beim Ackern auf dem „Liebesknapp“, als der Kriegsgefangene, der den Pflug führte, den Bauern rief und ihm einen interessanten Fund zeigte. Mit dem Pflug an einen Stein gestoßen, war der Kriegsgefangene aufmerksam geworden und wollte den Stein aus dem Acker entfernen, als er darunter eine Urne fand in der auch noch eine kleinere Urne vorhanden war. Bei dem Versuch, die Urne aus der etwa 50 bis 60 Zentimeter tiefen Grube herauszunehmen, zerbrach diese leider.“

Es folgt dann eine Skizze (des Lehrers) von der Urne nach Angaben des Bauern Karl Freund. Danach handelte es sich um ein stark bauchiges Gefäß, etwa 30 Zentimeter hoch und ebenso dick. Der Deckstein war etwa 35 x 40 Zentimeter und 5 Zentimeter dick. Weiter: „Der Acker war der Freund’sche Acker auf dem „Liebesknapp“, wo früher die Festlichkeiten der Dorfbewohner stattgefunden haben sollen“.

Der Fund ist wohl in fachkundige Hände abgeliefert worden. Jedenfalls beschreibt ihn Otto Uenze vom Amt für Vorgeschichte in „Kreis Frankenberg“, 1961, Seite 16, mit einer Handzeichnung Seite 14. Uenze datiert den Fund in die jüngere Bronzezeit (um 1000 vor Christi) oder in die ältere Eisenzeit (um 800 vor Christi Geburt).

Der Fund bezeugt jedenfalls eine frühe Besiedlung des Buchenberger Raumes. Ob diese von Dauer war, wissen wir nicht. Damit wenden wir uns wieder der Zeit der ersten urkundlichen Nennung zu.

 

 

Buchenberg ist weit älter

 

Anders als in Buchenberg war das Gebiet der Ederdörfer als altes Grenzland zwischen Sachsen und Franken schon früh, vermutlich als Reichsschenkung, an das Erzstift Mainz gekommen, welches damit über die Grafen von Nassau die Itterherrn belehnt hatte, welche wiederum ihre dienstbare Ritterschaft durch diese Lehen entlohnte. Diese Lehen konnte das, dem Erzstift Mainz letztlich zugehörige Zisterzienserkloster Haina bereits im 13. Jahrhundert relativ leicht für sich erwerben. Daraus erklären sich die frühen und auch häufigen urkundlichen Nennungen dieser Orte. Vielleicht sind die Urkundenbestände des Klosters auch sicherer verwahrt überliefert worden als die der Itterherrn.

Wo Urkunden fehlen, ist eine Altersbestimmung unserer Siedlungen aus dem Namen möglich. Denn wir dürfen davon ausgehen, dass Buchenberg, wie auch fast alle anderen Siedlungen, weit älter ist, als es uns die eher zufälligen Urkundennennungen bezeugen.

Nach W. Arnold, „Ansiedlungen und Wanderungen deutscher Stämme, 1875“, bezeichnen Ortsnamen mit altgermanischen Bestandteilen die ältesten Siedlungen (vor 400 n. Chr.). Und genau das trifft auf „Buchmar“ zu. „-mar“ bedeutet soviel wie Sumpf, feuchte Stelle oder Quelle. (siehe auch Geismar!) Damit wäre Buchmar die Siedlung an einer Quelle, die von Buchenwald umgeben ist. Buchenberg war bis in unsere Zeit geprägt von etlichen Teichen. Wasser ist die Grundvoraussetzung jeglicher Siedlung!

Bis an Ende des 16. Jahrhunderts (so noch 1598) wird der Ort, z. B. in den itterischen Salbüchern und Amtsrechnungen, ausschließlich Buchmar genannt. Erst im itterischen Salbuch von 1625 heißt es Buchenberg und als solches wird es auch in den Kirchlotheimer Kirchenbüchern (ab 1652) so genannt. Woraus dieser Wandel sich erklärt ist nicht bekannt.

Buchenberg lag im Südzipfel der Herrschaft Itter, dem alten sächsischen Ittergau. Was berechtigt uns zu dieser Annahme?

Von West nach Ost verläuft quer durch Deutschland die Grenze zwischen den beiden Großmundarten Niederdeutsch und Mittelhochdeutsch, auch „ik – ich Linie“ genannt. Sie verläuft recht deutlich hörbar zwischen Buchenberg und Schmittlotheim. Die Buchenberger sagen „ick“ oder „eck“ für das Hochdeutsche ich, und „det Water“ für „das Wasser“, wie die zum mitteldeutschen Sprachraum gehörigen Schmittlotheimer.

Während der „Zoun“ der Buchenberger dem hochdeutschen „Zaun“ fast gleich kommt, ist bei den Fürstenbergern der „Tuun“ eindeutig Niederdeutsch. (siehe auch Prof. M. Martin, „Die Mundarten des Kreises Frankenberg“ in „Frankenberger Heimatkalender 1952).

Auch die Baustile der Bauernhäuser auf beiden Seiten dieser Sprachgrenze entsprachen den alten Zugehörigkeiten. So entsprach das (abgerissene) alte Haus Hamel an der Straße mit seinem breiten Zugang auf der Giebelseite eindeutig dem niederdeutschen Baustil.

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